Das Finanzamt Aalen hat unter der Steuernummer 50072/22012 den Verein von der Körperschaftssteuer gem. § 5 KSTG befreit und die Gemeinnützigkeit des Vereines anerkannt. Damit ist der Verein befugt, bei Spendeneingängen Spendenbescheinigungen auszustellen.
Für die postalische Zusendung einer Spendenbescheinigung vergessen Sie bitte nicht, Ihre Adresse in der Überweisung anzugeben. Nur so können wir Ihnen die steuerlich absetzbare Spendenbescheinigung zukommen lassen.
Spendenkonto: Treuhandkonto Freundeskreis Indienhilfe e.V.
Bank: VR-Bank Aalen, Deutschland
IBAN: DE54 6149 0150 0131 0310 07
BIC: GENODES1AAV